ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allen Angeboten und Kaufverträgen im kaufmännischen Verkehr mit Kaufleuten und bei Rechtsgeschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts liegen unsere Verkaufsbedingungen
zugrunde. Anderslautende Bedingungen oder abweichende mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Die Rücksendung von Auftragskopien des
Auftraggebers aus organisatorischen Gründen kann auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen. Eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
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Angebote und Preise sind nur in schriftlicher Form verbindlich und grundsätzlich freibleibend. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für Auftragserledigung ohne
eine etwaige vom Auftraggeber zu vertretende Unterbrechung. Falls der Auftraggeber Teillieferungen wünscht, können die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet werden. Unsere
Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den
Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte
erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
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Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist.
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Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit - auch aus einem anderen Rechtsgeschäft - im Rückstand ist. Für den Fall von Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers können wir die weitere Erfüllung des Vertrages von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig machen.
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Lieferung und Versand: Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei zzgl. Verpackung ab Lager. Alle Sendungen, auch eventuelle Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Auftraggebers.
Versandweg und Versandart werden von uns gewählt, wobei Wünsche des Auftraggebers nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Beim Transport beschädigte Ware darf der Auftraggeber erst dann vom
Beförderungsunternehmen abnehmen, wenn von diesem zuvor das Vorhandensein des Schadens anerkannt wurde. Folgeschäden aus der Nichtbeachtung hat der Auftraggeber zu tragen. Nicht unverzüglich
zurückgesandte Leihverpackungen können dem Auftraggeber berechnet werden.
Lieferzeit und Verzug: Die von uns bestätigten Lieferzeiten gelten ab Datum der Auftragsbestätigung. Bei Sonderanfertigungen läuft die Lieferzeit erst ab Eingang der erforderlichen Vorlagen etc..
Vom Auftraggeber veranlasste oder durch ihn verursachte Unterbrechungen während der Laufzeit des Auftrags verlängern die Lieferzeiten. Von uns mit dem Zusatz „voraussichtlich" genannte
Liefertermine sind lediglich Anhaltspunkte, keine Fixtermine. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so steht die Anzeige der Versandbereitschaft durch uns dem Versand gleich. Im
Falle eines Lieferverzuges hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gem. § 326 Abs. 1 BGB zu setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muss. Betriebsstörungen im eigenen
oder in fremden Betrieben, von denen Herstellung und Transport wesentlich abhängig sind, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist, berechtigen uns zu Teillieferungen oder zum Rücktritt
vom Vertrag. Als mögliche Ursachen für diese
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Betriebsstörungen sind ausdrücklich genannt: Höhere Gewalt, Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr, Brände und
Maschinenschäden.
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Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - auch außervertraglicher Art - sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere leitenden Angestellten oder andere
Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Für mittelbare sowie zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn ein grobes Verschulden unsererseits oder eines unserer leitenden Angestellten vorliegt. Zwingende gesetzliche
Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
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Abrufaufträge unterliegen, falls nicht anders vereinbart, einer Abnahmefrist von maximal 6 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die offene
Restmenge zu berechnen und sie dem Auftraggeber zuzustellen oder sie auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch für den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko zum Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber über.
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Ausführung, Beanstandungen, Mängel: Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten
Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzung bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Werden
vereinbarungsgemäß Minderqualitäten geliefert, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftrag-geber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsunterlagen zu
prüfen und unterschrieben zurückzusenden. Eventuelle Berichtigungen sind eindeutig und unmissverständlich anzubringen. Für vom Auftraggeber übersehene oder nicht beanstandete Mängel haften
wir nicht. Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware berücksichtigt werden. Versteckte Mängel, die auch bei unverzüglicher
Untersuchung der Ware nach Wareneingang nicht zu entdecken sind, werden nur dann von uns anerkannt, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten ab Wareneingang der Ware beim Auftraggeber bei
uns eintrifft. Allen Beanstandungen sind Muster der beanstandeten Ware beizufügen. Von uns anerkannte Mängel berechtigen den Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung, Ersatzlieferung
innerhalb angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden. Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos usw. bleiben, sofern sie
nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, unser Eigentum, auch wenn der Auftraggeber anteilige Kosten hierfür übernommen hat. Ein Erwerb durch den Auftraggeber mittels eines
gesonderten Kaufvertrages ist nicht möglich.
Die Gewährleistungsfrist für neue Systeme beträgt 12 Monate ab Lieferdatum bei Verwendung im Einschicht-Betrieb, falls kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde. Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über. Mängel oder Fehler an Teilen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen und deren Ursache mit dieser Abnutzung in Zusammenhang stehen könnten, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Verwendung von nicht durch uns zugelassenen Verbrauchsmaterialien (Farbbänder, Etiketten, Tinten, Solvent)
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und Ersatzteilen und bei gleichzeitigen Mängeln oder Fehlern, die mit der Verwendung dieser Komponenten in Verbindung stehen könnten, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Bei Produkten mit
einem Verfalldatum oder Haltbarkeitsdatum erlischt der Gewährleistungsanspruch mit Ablauf des jeweiligen Verfalldatums oder Haltbarkeitsdatums.
Aufwendungen, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage, fehlende Wartung, Transportschäden, Verwendung ungeeigneter Zubehöre und Ersatzteile, unsachgemäße Eingriffe durch nicht
von uns autorisierte Personen oder äußere Einflüsse (Spannungsschwankungen etc.) entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
Erfüllungsort für die Gewährleistung ist 32469 Petershagen. Aufwendungen für externe Technikeinsätze, Überbrückungsgeräte und Transporte sind daher kostenpflichtig. Voraussetzung für
Gewährleistungsansprüche ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte und die Beachtung der Hinweise aus Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen. Die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zur Mängelbeseitigung ist uns einzuräumen, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, falls
kein abweichender Zeitraum (kürzer oder länger) vereinbart wurde.
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Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto. Rechnungen über Reparaturleistungen inkl.
der Ersatzteile und Hilfsmaterialien sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitungen können Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank berechnet werden. Bei Eigenakzepten oder Kundenwechseln kann Skonto nicht gewährt werden. Eingeräumte Skonti sind vom Rechnungsbetrag einschl. Umsatzsteuer zu berechnen. Wir werden
aus jedem Betrag, der als Skonto einbehalten wird, anteilig unsere
Umsatzsteuerschuld kürzen. Zahlungen gelten als an dem Tage geleistet, an dem wir verlustfrei über den Betrag verfügen können. Wechsel werden nur nach vorangegangener Vereinbarung
erfüllungshalber angenommen, wobei Diskontspesen und Stempelgebühren zu Lasten des Auftraggebers gehen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers
bekannt oder gerät er aus anderen Gründen mit der Zahlung oder der Abnahme in Verzug, so steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen zu verweigern. Alle offenen Rechnungen, auch noch nicht
fällige Wechsel und Schecks, werden unmittelbar fällig. Dies gilt für alle Aufwendungen, die uns durch auftragsgemäße Erfüllung entstanden sind, auch für produzierte aber noch nicht
ausgelieferte Ware.
Die Aufrechnung unserer Forderung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nicht statthaft.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt - anteilmäßig auch in verarbeitetem Zustand - unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Auftraggeber
wird ermächtigt, die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zu veräußern und die entsprechenden Forderungen einzuziehen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nach der Lieferung
gilt als für uns erfolgt. Ein Factoring von Forderungen ist durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen zur Sicherung unserer Ansprüche auf uns über, ohne dass es einer besonderen
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Vereinbarung bedarf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner bekanntzugeben, diesem die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen und den versuchten Zugriff
Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware ordnungsgemäß zu versichern. Sollte durch diese Vereinbarungen eine
Übersicherung unserer Ansprüche um mehr als 10 % eintreten, so können wir auf Verlangen des
Auftraggebers Sicherungsgegenstände freigeben. Außergewöhnliche Verfügungen über von uns gelieferte Waren wie z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung etc. sind nicht zulässig, solange die
Forderungen aus der Geschäftsverbindung nicht vollständig erfüllt sind.
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Probestellungen: Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Probestellungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Miet- und Leihgebühren sind monatlich im Voraus ohne Skontoabzug zahlbar. Das
Risiko des Verlustes, Untergangs oder der Beschädigung der Ware, gleich aus welcher Ursache, geht zum Zeitpunkt des Versands auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat die Ware
ausreichend gegen alle Risiken zu versichern (Feuer, Diebstahl, Einbruch, Wasser, unsachgemäße Handhabung, vorsätzliche Beschädigung etc.) Bei käuflicher Übernahme der Ware nach Beendigung
der Probestellung beginnen sämtliche Gewährleistungsfristen mit Datum des Beginns der Probestellung. Während einer Probestellung kann jederzeit die Rückgabe der Ware an uns gefordert werden,
ohne Nennung von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen.
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Datenspeicherung: Der Auftraggeber ist einverstanden, dass wir seine Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.
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Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen davon unberührt und wirksam.
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Für beide Vertragsteile ist der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen 32469 Petershagen. Gerichtsstand auch für alle sonstigen Rechte und Pflichten ist Minden/Westfalen. Es
gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
i.k industrielle kennzeichnungsechnik, Ingo Kaiser, Fuldastraße 10, 32469 Petershagen, 0571-3920976,
info@i-punkt-k.de,
www.i-punkt-k.de